Energieaudit (DIN EN 16247-1)

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die Steuerentlastungen im Rahmen des „Spitzenausgleichs“ (§ 55EnStG bzw. §10 StromStG) beantragen möchten, müssen seit dem 01.01.2013 nachweisen, dass sie effizient mit Energie umgehen.

Für diesen Nachweis kann die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS erbracht werden. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können stattdessen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen und somit eine kostengünstige Alternative zum Energiemanagementsystem nutzen.
Damit wird der IST-Zustand des Energieverbrauches bewertet und damit der Nachweis erbracht, der für die Ausstellung von Testaten zu erbringen ist.